Frei verkäufliches CBD (OTC):
Produkte, die in Drogerien oder Online-Shops erhältlich sind, fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, sofern ihr THC-Gehalt unter 0,2 % liegt. Sie sind als Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika deklariert und unterliegen keiner arzneimittelrechtlichen Zulassung. Das bedeutet auch: keine gesicherte Qualitätskontrolle, keine garantierte Wirkstoffkonzentration, keine klinisch belegte Wirkung.