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Es ist immer ratsam, die Dosierung von Cannabis individuell mit dem behandelnden Arzt zu besprechen. Die genaue Dosierung hängt von deiner spezifischen Krankheitssituation sowie der verschriebenen Blütensorte, dem Extrakt oder den Kapseln ab. Es gibt jedoch eine allgemeine Faustregel: Start low, go slow, d.h. starte mit einer niedrigen Anfangsdosierung pro Tag und erhöhe sie langsam. Dies gilt insbesondere, wenn du zum ersten Mal Cannabis verwendest oder auf eine andere Sorte oder Darreichungsform umgestellt wirst. Die schrittweise Anpassung der Dosierung für eine optimale Wirkung kann etwa 2 bis 4 Wochen dauern.
Du kannst am Straßenverkehr teilnehmen, wenn deine Dosierung stabil eingestellt ist, du dich in der Lage fühlst, ein Fahrzeug (Auto oder Fahrrad) sicher zu führen und keine spürbaren Nebenwirkungen mehr auftreten. Es ist hilfreich, bei einer Polizeikontrolle nachweisen zu können, dass eine medizinische Indikation vorliegt. Es wird empfohlen, das aktuelle Rezept oder eine Kopie davon (mit dem Apothekenstempel und der Unterschrift), sowie einen Patientenausweis oder eine Bescheinigung des Arztes bei sich zu tragen. Wenn möglich, solltest du auch eine Bestätigung der Kostenübernahme für cannabishaltige Arzneimittel von deiner Krankenkasse mitführen.
Es existieren standardisierte Regeln für Auslandsreisen und die Mitnahme verschriebener Betäubungsmittel, die jedoch je nach Reiseziel variieren. Das Reisen mit medizinischem Cannabis ist grundsätzlich möglich, ähnlich wie bei anderen Betäubungsmitteln. Du darfst die im Rahmen deiner Behandlung verschriebenen Cannabismedikamente gemäß der Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung in angemessener Menge als Reisebedarf mitführen. Diese Regelung gilt ausschließlich für Patient:innen, da Betäubungsmittel nur für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht gestattet.
Für Bürger aus den Schengen-Vertragsstaaten gelten relativ einfache Bestimmungen für Reisen mit Medikamenten. Der Behandelnde muss die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mit sich führen. Zu den Schengen-Ländern gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Nicht zum Schengen-Raum gehören Rumänien, Kroatien, Bulgarien, Großbritannien, Irland und Zypern. Die erforderliche Bescheinigung ist beim BfArM erhältlich.
Vor Reiseantritt muss die Bescheinigung für jedes verschriebene Betäubungsmittel von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle auf Grundlage des ärztlichen Rezepts beglaubigt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass für jedes Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung erforderlich ist und diese Bescheinigungen maximal 30 Tage gültig sind.
Was Reisen in andere Länder betrifft, fehlt eine internationale Abstimmung bezüglich der Mitnahme von Betäubungsmitteln außerhalb des Schengen-Raums. Daher solltest du vor deiner Reise die spezifischen nationalen Bestimmungen deines Reiseziellandes überprüfen. Es gibt unterschiedliche Regelungen zu beachten, wie beispielsweise die Notwendigkeit von Importgenehmigungen, Mengenbeschränkungen oder sogar ein generelles Mitnahmeverbot. Am besten kontaktierst du dazu das Auswärtige Amt, um den jeweiligen Sachverhalt zu klären.
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) bietet dir die Möglichkeit, den Cannabisausweis der ACM kostenlos zu bestellen. Dieser ist in Form und Inhalt den bekannten Opioid-Ausweisen nachgebildet. Er kann DIr helfen, dich als Cannabispatient auszuweisen.