Alle Fragen & Antworten zur Cannabis Legalisierung


Lesedauer: ca. 5 Minuten
Der Bundesrat hat am 22. März 2024 abgestimmt: Es wird keinen Vermittlungsausschuss für das neue Cannabisgesetz geben! Damit startet die Legalisierung von Cannabis am 1. April! Am 23. Februar 2024 hat der Bundestag nach zweiter und dritter Lesung erfolgreich den Gesetzesentwurf des Cannabisgesetzes CanG verabschiedet.

Ursprünglich plante die Bundesregierung eine weitreichende Legalisierung von Cannabis für Erwachsene. Doch im Gesetzentwurf blieb davon wenig übrig. Die Gesetzespläne der Ampel-Koalition sehen nun eine kontrollierte Freigabe mit diversen Regeln vor. Was bedeutet diese teilweise Legalisierung in Deutschland für uns alle? Täglich erreichen uns viele dazu Fragen!

Daher haben wir alle bekannten Fragen und Antworten zur Legalisierung für euch zusammengestellt. Ihr könnt uns gerne weitere Fragen stellen oder hier Kommentare hinterlassen. Wir werden unser Bestes tun, um alles zu beantworten!

Die grosse flowzz FAQ-Liste zur Cannabis-Legalisierung:

Hast du Fragen?
Angesichts der künftigen Neuklassifizierung von medizinischem Cannabis, das nicht länger als Betäubungsmittel (Btm) eingestuft wird, dürften wahrscheinlich mehr Ärzte bereit sein, Cannabis als Therapieoption zu verschreiben. Denn die strikten Vorgaben und Dokumentationspflichten für Betäubungsmittelrezepte haben viele Ärzte bisher davon abgehalten Cannabis zu verschreiben.

Es fallen auch keine Btm-Gebühren mehr an und es gibt keine 7-Tage-Frist mehr für die Rezeptgültigkeit (stattdessen 28 Tage wie bei anderen Rezepten).

Cannabis kann nun über E-Rezepte verschrieben werden. D.h. die Zustellung des Rezepts bei Telemedizin & Versand Apotheken muss nicht mehr postalisch erfolgen. Medizinisches Cannabis kann so deutlich schneller versendet werden.

Es besteht die Möglichkeit einer Langzeitverordnung. Ein einzelnes Rezept ermöglicht die Erstausgabe und drei weitere Nachlieferungen durch die Apotheke oder den Versorger. Der behandelnde Arzt muss auf dem Rezept angeben, ob und wie oft die Nachlieferungen erfolgen sollen und wie lange das Rezept nach der Erstausgabe gültig ist.

Die Preise für Online-Konsultationen und Cannabis-Präparate in Apotheken werden erheblich sinken. Aufgrund einer stark reduzierten Bürokratie, wie der Wegfall der Btm-Dokumentationspflicht, werden lokale Apotheken das Angebot auch häufiger bereitstellen können.

Patienten müssen nicht mehr alle anderen verfügbaren Medikamente erfolglos ausprobiert haben, bevor sie Cannabis verschrieben bekommen können.

Ja, der Bundesrat hat keinen Vermittlungsausschuss einberufen, daher wird die Legalisierung ab dem 1. April in Kraft gesetzt.

Was sind die Gründe dafür?

Das Cannabis-Gesetz ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Das heißt, der Bundesrat kann das Gesetz nicht direkt blockieren, sondern lediglich durch die Einberufung eines Vermittlungsausschusses verzögern. Das ist aber am 22. März nicht passiert.

Mehrere Landesminister fordertenn das Inkrafttreten auf den 1. Oktober zu verschieben, um Anpassungen am Gesetz vorzunehmen und eine weitere Abstimmung im Bundestag einzuleiten. Durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat wärde dann die Legalisierung zum 1. April gestoppt worden.

Im Gegensatz zu legalen Suchtmitteln wie Tabak und Alkohol wird Cannabis in Deutschland bisher als illegale Substanz betrachtet. Es fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ähnlich wie Drogen wie Heroin und MDMA ("Ecstasy"). Folglich ist der Besitz von Cannabis und Cannabis Produkten wie Haschisch und Marihuana derzeit strafbar. In Fällen einer geringen Menge, die ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt ist, kann die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen. Die genauen Grenzen für die als gering eingestufte Menge variieren je nach Bundesland.

Erwachsenen wird es nach der Legalisierung gestattet sein, bis zu 25 Gramm Cannabis zu besitzen, und jeder Erwachsene darf höchstens drei Pflanzen für den persönlichen Gebrauch anbauen. Darüber hinaus wird die Abgabe von Cannabis über Anbauvereinigungen, also Cannabis Social Clubs, zugelassen, wobei diesen jedoch strenge Vorgaben im Gesetz auferlegt werden.

Der Kauf, Besitz und Anbau von Cannabis durch Minderjährige bleiben auch nach der Legalisierung weiterhin illegal, jedoch erfolgt keine strafrechtliche Verfolgung. Minderjährigen Cannabis-Konsumenten werden Interventionen und Präventionsprogramme angeboten. Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt strafbar. Bei Feststellungen von Minderjährigen im Besitz von Cannabis ist die Polizei verpflichtet, die Eltern zu informieren und in schwerwiegenden Fällen die Jugendämter einzuschalten.

Der Konsum von Cannabis ist nach der Legalisierung innerhalb eines 100-Meter-Radius um Schulen, Kindergärten, Spielplätze und öffentliche Sportstätten untersagt. In Fußgängerzonen ist gemäß dem Gesetzentwurf das Kiffen zwischen 7 und 20 Uhr nicht gestattet.

Mit der Legalisierung soll es gestattet werden, bis zu 25 Gramm getrocknetes Pflanzenmaterial für den Eigenkonsum zu besitzen, das du auch im öffentlichen Raum mit dir führen darfst. In deiner privaten Wohnungen kannst du bis zu 50 Gramm aufbewahren und dort gleichzeitig bis zu drei Pflanzen anbauen.

Mit Inkrafttretens des Gesetzes und der Legalisierung ist der Eigenanbau von drei Cannabispflanzen pro Person straffrei, vorausgesetzt die Pflanzen sind nicht für Minderjährige zugänglich.

Drei „weibliche blühende Pflanzen“ sind dann erlaubt, so heißt es in der Gesetzesvorlage. Das hat den Hintergrund, dass Cannabis zweihäusig ist , d.h. männliche und weibliche Pflanzen bildet. Nur die Blütenknospen der weiblichen Cannabispflanzen enthalten hohe Mengen an Cannabinoiden und insbesondere an THC, weshalb der Anbau bisher verboten war.

Du darfst maximal 50 Gramm ernten und aufbewahren. Jegliche Menge darüber hinaus muss unverzüglich vernichtet werden. Die Ernte ist ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt und darf nicht an andere weitergegeben werden. Samen, Pflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana müssen vor Diebstahl und dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise durch abschließbare Schränke und Räume.

Es ist vorgesehen, nicht gewinnorientierte "Anbauvereinigungen", also Cannabis Social Clubs als Vereine mit der Legalisierung zuzulassen. In diesen "Cannabis Clubs für Erwachsene" dürfen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland gemeinschaftlich Cannabis anbauen und untereinander für den Eigenverbrauch abgeben können.

Um Mitglied zu werden, muss man mindestens 18 Jahre alt sein, und jeder Club darf maximal 500 Mitglieder haben, die alle in Deutschland ihren Wohnsitz haben müssen.

Es wurde festgelegt, dass pro Mitglied und Tag höchstens 25 Gramm Cannabis und pro Monat höchstens 50 Gramm abgegeben werden dürfen.

Für Mitglieder unter 21 Jahren ist die monatliche Abgabemenge auf höchstens 30 Gramm begrenzt, wobei der THC-Gehalt des Cannabis nicht über zehn Prozent liegen darf.

Diese Vereine müssen als nichtkommerzielle Organisationen geführt werden und benötigen eine zeitlich begrenzte Erlaubnis.

Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen.

Das Anbauareal darf nicht in Wohnungen liegen und keine auffälligen Schilder aufweisen. Außerdem müssen sie einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen, anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie zu Spielplätzen einhalten.

Werbung ist totz Legalisierung verboten, ebenso wie der Konsum von Cannabis direkt vor Ort.

Die Anbauflächen und Lager müssen gesichert sein, und es sollen Regeln für den Transport gelten.

Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist untersagt.

Der Konsum von Cannabis in den Anbauvereinigungen ist nicht gestattet.

Cannabis Social Clubs und Anbauvereinigungen dürfen als Vereine keine Gewinne erzielen. Daher sollen die Mitgliedsbeiträge lediglich die Selbstkosten der Clubs abdecken. Es ist schwierig vorherzusagen, wie hoch diese letztendlich sein werden, da sie von Club zu Club variieren können. Es ist anzunehmen, dass die Mitgliedsbeiträge in Großstädten möglicherweise etwas höher ausfallen könnten, da beispielsweise die Mietkosten für Räumlichkeiten und Anbauflächen dort höher sind.

Zusätzlich zu einer möglichen Grundgebühr könnten auch zusätzliche Gebühren pro erworbenem Gramm Cannabis erhoben werden, um die Kosten fairer auf die Mitglieder zu verteilen.

Es wird trotz der Legalisierung vorerst keinen freien Verkauf von Cannabis-Produkten über spezielle Geschäfte geben. Das EU-Recht spielt hierbei eine Rolle, da Deutschland gemäß des Schengener Abkommens den Verkauf von Cannabis eigentlich unterbinden soll. Daher sind weitere Abstimmungen auf EU-Ebene erforderlich, wie auch auf der Webseite des Gesundheitsministeriums erwähnt wird.

Ein späterer freier Verkauf soll in Modellprojekten wissenschaftlich begleitet werden, wofür jedoch ein weiteres Gesetz erforderlich ist. Es wird berichtet, dass mehrere Städte Interesse daran bekundet haben, während unionsgeführte Länder, insbesondere Bayern, dies gerne verhindern möchten.

Die genauen Bestimmungen sind noch unklar. Es ist bekannt, dass Fahrer unter dem Einfluss von Cannabis in der Regel eine längere Reaktionszeit und eine beeinträchtigte Konzentrationsfähigkeit haben. Allerdings ist die genaue Definition von "bekifft" noch nicht eindeutig festgelegt. Seit 20 Jahren arbeitet eine Expertenkommission im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums daran, einen gültigen Grenzwert für den psychoaktiven THC-Gehalt im Blut zu ermitteln. Bisher ist es ihr jedoch nicht gelungen, einen wissenschaftlich vergleichbaren Wert zu den maximal zulässigen 0,5 Promille bei Alkohol zu finden.

Angesichts der Legalisierung und der Entkriminalisierung von Cannabis wurde die Zusammensetzung der Kommission erneut überarbeitet. Ein Ergebnis soll bis zum 31. März 2024 vorliegen.

Derzeit gilt in der Straßenverkehrsordnung ein Höchstwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum – ein sehr niedriger Wert in Bezug auf die Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit. Dies liegt daran, dass der THC-Gehalt je nach Konsumgewohnheiten auch noch Tage nach dem letzten Konsum den Grenzwert überschreiten kann, obwohl der Stoff zu diesem Zeitpunkt keinen Einfluss mehr auf das Fahrverhalten hat.

Im Gegensatz zum Alkohol kann THC sehr lange im Blut nachgewiesen werden und wird nicht gleichmäßig abgebaut. Studien von deutschen Rechtsmedizinern, die die Fahrtauglichkeit von Cannabis-Konsumenten im Fahrsimulator untersuchten, haben ergeben, dass die Fahrleistung nach etwa drei Stunden größtenteils wieder normal war. Es gibt zwar frei verfügbare Tests in Apotheken oder im Versandhandel, die THC nachweisen können, jedoch sind sie in Bezug auf die Genauigkeit des Ergebnisses nicht besonders zuverlässig.

Derzeit besteht ein striktes Verbot, unter dem Einfluss von Cannabis ein Auto oder Motorrad zu führen. Bei Verstößen drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, ein mehrmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis. Das wird bis auf Weiteres auch nach der Legalisierung so noch gelten.

Bei Überschreitungen von fünf Gramm (außerhalb des Hauses) bzw. zehn Gramm (im eigenen Zuhause) wird dies als Ordnungswidrigkeit behandelt. Für den Besitz größerer Mengen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.

Ja, frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus von bis zu 25 Gramm Cannabis oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gestrichen werden. Zudem werden laufende Straf- und Ermittlungsverfahren mit der Legalisierung und der damit geltenden Entkriminalisierung entsprechend beendet.

Der Handel mit Cannabis bleibt auch nach der Legalisierung strafbar, auch für Minderjährige. Um Minderjährige zu schützen, werden einige Strafen verschärft. Beispielsweise wird die Abgabe von Cannabis an Minderjährige von einem bisherigen Jahr auf mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe erhöht.

Cannabis wird mit der Legalisierung aus der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen. Der Umgang mit Cannabis soll künftig zwar grundsätzlich durch Gesetz verboten sein, aber es gibt drei festgelegte Ausnahmen für Personen ab 18 Jahren. Diese Ausnahmen betreffen den Besitz bestimmter Mengen, den privaten Anbau sowie den Anbau und die Weitergabe in speziellen Vereinen. Gemäß den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen soll der Eigenkonsum nicht zu den verbotenen Aktivitäten gehören, wie es im Gesetzentwurf heißt. Es bleibt jedoch weiterhin untersagt, Cannabis in den militärischen Bereichen der Bundeswehr zu handhaben oder zu konsumieren.

Es geht der Bundesregierung mit der Legalisierung darum, den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen, die Qualität von Cannabis zu kontrollieren, um die Verbreitung von verunreinigten Substanzen zu verhindern und dadurch den Gesundheitsschutz zu verbessern. Des Weiteren soll verstärkt in Aufklärung und Prävention investiert werden sowie der Schutz von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.

Der Richterbund bemängelt insbesondere, dass das Gesetz als "zu kleinteilig" betrachtet wird und befürchtet, dass es die Justiz trotz der Legalisierung durch eine erhöhte Anzahl von Gerichtsverfahren zusätzlich belasten könnte. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußert Bedenken über eine potenzielle Mehrbelastung aufgrund der Cannabispläne der Bundesregierung. Die Verbände der Kinder- und Jugendmediziner warnen vor den Gesundheitsrisiken für junge Menschen, da sie glauben, dass die Teil-Legalisierung die psychische Gesundheit und die Entwicklungschancen gefährden könnte. Kritiker äußern auch Zweifel daran, dass die Freigabe von Cannabis wie erhofft dazu führen wird, die Drogenkriminalität und den Schwarzmarkt einzudämmen oder den Übergang zu härteren Drogen zu verhindern.

Du hast noch Fragen? Kein Problem! Dann schick uns einfach eine E-Mail an info@flowzz.eu.

Wie geht es nun weiter?


Die Auswertung der Stimmen nach der Verabschiedung des CanG-Gesetzesentwurfs zeigte, dass die Sorgen hinsichtlich eines Scheiterns der Legalisierung an diesem Punkt unbegründet waren.

Eine erste Evaluierung des neuen Gesetzes ist für ein Jahr nach Inkrafttreten geplant, mit der Veröffentlichung der Ergebnisse bis Ende September 2025. Danach sollen weitere Evaluierungen nach zwei und vier Jahren erfolgen.

Des Weiteren plant die Bundesregierung im Rahmen der Legalisierung ein Modellprojekt: In einigen Regionen soll Cannabis wissenschaftlich begleitet und staatlich kontrolliert in Fachgeschäften verkauft werden. Durch den Status als Modellprojekt hofft die Bundesregierung, die Zustimmung der EU zu erhalten. Ein ähnliches Projekt wird bereits seit einigen Jahren in der Schweiz durchgeführt.

Was den langfristigen Ausblick betrifft, hat die CDU bereits angekündigt, im Falle eines Wahlsieges die Legalisierung des Cannabis-Konsums und -Anbaus rückgängig zu machen. Es bleibt jedoch offen, wie schnell dies geschehen würde. Hoffentlich wird es nach diesem Fortschritt keinen Rückschritt in der Cannabis-Politik in Deutschland geben!
Kommentare
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