Um Mitglied zu werden, muss man mindestens 18 Jahre alt sein, und jeder Club darf maximal 500 Mitglieder haben, die alle in Deutschland ihren Wohnsitz haben müssen.
Es wurde festgelegt, dass pro Mitglied und Tag höchstens 25 Gramm Cannabis und pro Monat höchstens 50 Gramm abgegeben werden dürfen.
Für Mitglieder unter 21 Jahren ist die monatliche Abgabemenge auf höchstens 30 Gramm begrenzt, wobei der THC-Gehalt des Cannabis nicht über zehn Prozent liegen darf.
Diese Vereine müssen als nichtkommerzielle Organisationen geführt werden und benötigen eine zeitlich begrenzte Erlaubnis.
Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen.
Das Anbauareal darf nicht in Wohnungen liegen und keine auffälligen Schilder aufweisen. Außerdem müssen sie einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen, anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie zu Spielplätzen einhalten.
Werbung ist totz Legalisierung verboten, ebenso wie der Konsum von Cannabis direkt vor Ort.
Die Anbauflächen und Lager müssen gesichert sein, und es sollen Regeln für den Transport gelten.
Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist untersagt.
Der Konsum von Cannabis in den Anbauvereinigungen ist nicht gestattet.