Wird ein Fahrzeugführer im Straßenverkehr nach mutmaßlichem Cannabis-Konsum von der Polizei angehalten, wird zunächst sein Leistungsbild geprüft. Dabei achtet die Polizei auf Hinweise wie gerötete Augen, erweiterte Pupillen, verwaschene Sprache, Benommenheit oder Schlangenlinienfahren. Auch ein Unfall kann ein Indiz für Drogeneinfluss sein.
Nachweis von THC:
Der Wirkstoff THC und sein Abbauprodukt THC-COOH lassen sich mit einem Schnelltest (freiwilliger Vortest) über Speichel, Schweiß oder Urin nachweisen. Bei Polizeikontrollen wird häufig eine Urinprobe genommen.
Bluttest:
Ein Bluttest wird durchgeführt, wenn der Vortest positiv ausfällt oder der Verkehrsteilnehmer den Vortest verweigert und ein Verdacht auf Konsum besteht. Der Arzt, der den Bluttest abnimmt, dokumentiert Hinweise auf Cannabis-Konsum und mögliche Ausfallerscheinungen.
Beweismittel:
Als rechtskräftiges Beweismittel gilt ausschließlich der Nachweis von THC im Blutserum. Die Analyse erfolgt in einem Labor.
Kompresse nach Blutabnahme:
Nachdem Blut abgenommen wurde, ist es üblich, dass die Person eine Kompresse auf die Einstichstelle drückt, um die Blutung zu stillen.
Zusätzliche Hinweise:
Die in diesem Text beschriebenen Vorgehensweisen können je nach Bundesland und Polizeidienststelle variieren. Es ist wichtig, sich an die Anweisungen der Polizei zu halten und bei Fragen höflich nachzufragen. Im Zweifelsfall sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden.