Entdecken Sie Ihr neues Wohlbefinden mit medizinischem Cannabis


Wir sind eine Plattform, welche die Behandlung mit medizinischem Cannabis in Deutschland vereinfacht und Patienten mit Ärzten zusammenbringt. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses, von der Erstinformation über medizinisches Cannabis über die Buchung Ihres Beratungstermins bis hin zur Behandlung bei Ihnen zu Hause.

So funktioniert's

Termin buchen

Nach dem Erst-Fragebogen werden Sie darüber informiert, ob eine ärztliche Beratung über die Behandlung mit medizinischem Cannabis für Sie in Frage kommt und können Ihren persönlichen Beratungstermin buchen. JETZT TERMIN VEREINBAREN

Erstberatung

Führen Sie Ihr Beratungsgespräch an einem unserer Standorte durch. Wenn Sie Cannabis verordnet bekommen, erhalten Sie Ihr Rezept selbst oder es geht an eine Versandapotheke Ihrer Wahl.

Medikamente nach Hause liefern lassen

Sie bekommen die Medikamente bequem nach Hause geliefert. Die Folgebehandlungen finden von zu Hause per Videosprechstunde statt.

Unsere Preise

Medizinisches Screening
Um auf Ihrer Seite Aufwand und Kosten zu vermeiden, prüfen wir vor dem ersten Termin, ob Sie sich für eine Therapie mit medizinschem Cannabis eignen. Dies geschiet, indem Sie zunächst – für eine erste ärztliche Einschätzung – unseren Screening Frageboben ausfüllen und uns relevante Dokumente übermitteln.

Preis: kostenlos
Erstgespräch online oder vor Ort
Bei erfolgreichem Screening buchen Sie sich einen Termin in einer unserer Praxen. Dieser Termin dauert ca. 30 Minuten. Nach dem Termin wird entschieden, ob eine Therapie mit Cannabis eingeleitet werden kann. Das Beratungsgespräch wird nach GOÄ abgerechnet und privat von Ihnen bezahlt (siehe Kostenübernahme).

Preis: 75€ online und 109€ vor Ort
Folgegespräch Online
Zur erfolgreichen Fortführung der Therapie empfehlen wir eine regelmäßige Konsultation mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin, in den meisten Fällen alle 30 Tage. Die Folgetermine finden bei uns immer online statt und dauern ca. 20 Minuten. Auch die Folgetermine werden nach GOÄ abgerechnet und privat von Ihnen bezahlt (siehe Kostenübernahme).

Preis: 75€

Medizinisches Cannabis: Eine wirksame Behandlungsoption

Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2017 nutzen in Deutschland zahlreiche Patienten Cannabis als Medikament. Ärzte verschreiben es in verschiedenen Formen, darunter Blüten, Extrakte und anderen Darreichungsformen. Aktuelle Studien bestätigen die Wirksamkeit bei verschiedenen Beschwerden wie chronischen Schmerzen, Spastiken, Übelkeit, Appetitlosigkeit, Angstzuständen, Schlafstörungen und dem Tourette-Syndrom. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Qualität von Enmedify, unterstützt durch die Expertise der MediCrops AG, Schweiz, und finden Sie Ihren Weg zu besserem Wohlbefinden.

Enmedify, a MediCrops company

Häufige Fragen

Hast du Fragen?
Um auf Ihrer Seite Aufwand und Kosten zu vermeiden, prüfen wir vor dem ersten Termin, ob Sie sich für eine Therapie mit medizinschem Cannabis eignen. Dieser Fragebogen dient also einerseits zur ersten ärztlichen Einschätzung, andererseits auch als Vorbereitung für den behandelnden Arzt.

Im März 2017 ist in Deutschland das Gesetz "Cannabis als Medizin" in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz haben Sie als Patient/-in Anspruch auf eine Behandlung mit medizinischem Cannabis, wenn Sie eine schwerwiegende Erkrankung* haben und:

eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des Arztes oder der Ärztin unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung Ihres Krankheitszustandes nicht angewendet werden kann, eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht. **Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 31 Abs. 6 SGB V [1], allerdings nennt der Gesetzgeber keine konkreten Indikationen, die als "schwerwiegend" gelten.


Für das Erstgespräch bieten wir Ihnen die Wahl zwischen einer Online- oder einer physischen Beratung (in der Praxis). Die Folgetermine finden immer Online statt.

Bitte beantworten Sie die Fragen nach Ihrem besten Wissen und Gewissen. Je genauer Sie antworten, desto besser können wir einschätzen, ob eine Behandlung mit medizinischen Cannabis für Sie grundsätzlich in Frage kommt.

Falls Sie sich unsicher sein sollten, können Sie diese Details allerdings auch im Erstgespräch mit dem behandelnden Arzt bzw. der Ärztin besprechen. Die finale Entscheidung für eine medikamentöse Behandlung trifft der Arzt bzw. die Ärztin nach jedem Termin.

Die therapeutische Anwendung von Cannabinoiden ist in verschiedenen Bereichen erforscht worden. Die Beweislage für den Nutzen und für die unerwünschten Wirkungen von medizinischem Cannabis ist jedoch ebenso uneinheitlich wie das Spektrum der möglichen Indikationen [2].

In der wissenschaftlichen Literatur gibt es schlüssige oder substanzielle Beweise dafür, dass Cannabis bei der Behandlung von chronischen Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen sowie Spastizität wirksam ist. Für Personen mit Schlafstörungen im Zusammenhang mit dem obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom, Fibromyalgie, chronischen Schmerzen und Multipler Sklerose gibt es moderate Belege dafür, dass Cannabis deren kurzfristige Schlafergebnisse wirksam verbessern kann [3].
Für andere Erkrankungen wie das Anorexie-Kachexie-Syndrom und die Anorexia nervosa, Angstsymptome, Appetit- und Gewichtsverlust im Zusammenhang mit HIV/AIDS, Demenz, depressive Symptome, Dystonie, Epilepsie, Glaukom, Huntington-Symptome, Parkinson-Symptome, posttraumatische Belastungsstörung, Schizophrenie oder schizophreniforme Psychose und Tourette-Syndrom gibt es nur begrenzte Hinweise darauf, dass Cannabis oder Cannabinoide eine wirksame Behandlung darstellen [3]. Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse für eine bestimmte Indikation spiegelt jedoch nicht unbedingt das tatsächliche therapeutische Potenzial für diese Krankheiten/Symptome wider [4]. Daher müssen Sie als Patient/in, der/die an einer Behandlung mit medizinischem Cannabis interessiert ist, von einem Arzt/einer Ärztin individuell beurteilt werden, damit Ihre Eignung für eine solche Therapie bewertet werden kann.




Wir nehmen den Schutz von persönlichen Daten sehr ernst. Ihre medizinischen und persönlichen Daten kann ausschließlich Ihr behandelnder Arzt und dessen Assistenz einsehen.

Weitere Informationen bezüglich der anfallenden Kosten und zur Kostenübernahme über die Krankenkasse finden Sie auf unserer Seite bzgl. Preisen.

Nebenwirkungen sind solche, die zusätzlich zu der beabsichtigten Hauptwirkung eines Medikaments auftreten. Im Falle von Cannabis gehören zu den akuten psychologischen Nebenwirkungen Euphorie, Angstzustände, veränderte Sinneswahrnehmungen und Gedächtnisstörungen. Zu den akuten körperlichen Nebenwirkungen gehören Mundtrockenheit, verminderte psychomotorische Leistungsfähigkeit, Muskelschwäche, undeutliches Sprechen, Anstieg der Herzfrequenz, Blutdruckabfall und Schwindelgefühl. Diese Wirkungen sind dosisabhängig und verschwinden im Allgemeinen innerhalb von Stunden bis 3 Tagen, wenn der Cannabiskonsum eingestellt wird [5].

Cannabis ist für Menschen nicht tödlich, was bedeutet, dass der Konsum nicht mit einer erhöhten Sterblichkeit verbunden ist. Zu den chronischen unerwünschten Wirkungen können jedoch die Auslösung einer Psychose und die Entwicklung einer Abhängigkeit von der Droge gehören. Die Auswirkungen auf die kognitiven Fähigkeiten scheinen nach der Abstinenz reversibel zu sein, außer möglicherweise bei sehr starkem Konsum [5].


Ja, Sie können Belege und Dokumente vor Ihrem Termin in Ihrem Konto hochladen. Alternativ können Sie die Dokumente auch mit zu Ihrem Ersttermin in die Praxis bringen.

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt unter Umständen für die Behandlung mit medizinischem Cannabis auf. Wir bieten diesen Service der Antragstellung bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht an.

Wir bieten Ihnen eine Onlineberatung ab dem zweiten Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin an. Der erste Termin findet immer in einer Praxis statt, sodass Sie der Arzt persönlich kennenlernen und eingehender untersuchen kann.

Bei Ihren Recherchen über Cannabis werden Sie vielleicht feststellen, dass die Sorten üblicherweise in drei verschiedene Gruppen oder Stämme unterteilt werden: Indica, Sativa und Hybrid. Obwohl viele Menschen denken, dass diese Sorten Kriterien für die Vorhersage ihrer jeweiligen Wirkung sind, legen wissenschaftliche Erkenntnisse nahe, dass dies nicht der Fall ist [1].

Cannabis sativa und Cannabis indica sind zwei Unterarten von Cannabis, während Hybride das Ergebnis der künstlichen Kreuzung von reinen Sorten oder anderen Hybriden zu einer neuen Sorte sind. Die Unterschiede zwischen den Sorten sind hauptsächlich physischer Natur: Sativa-Pflanzen sind größer, haben lange Internodien und schmale Blätter. Sie haben diese Eigenschaften, weil sie sich in warmen, tropischen Klimazonen entwickelt haben. Indica-Pflanzen hingegen sind typisch für trockenere, kältere und bergige Regionen. Sie sind kürzer, haben eine konische Form und breitere Blätter.

Wenn also Indica und Sativa nicht die besten Prädiktoren für die Wirkung sind, was dann? Die Wirkung der verschiedenen Cannabissorten hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem aber von den chemischen Verbindungen, insbesondere den Cannabinoiden und Terpenen, die sie enthalten. Diese chemischen Verbindungen bestimmen das Cannabisprofil. Daher sollte anstelle der Sorte, das Profil für die Wahl der gewünschten Wirkung der Pflanze herangezogen werden.


Das Profil einer Cannabispflanze hängt von Hunderten von chemischen Verbindungen ab, die zusammen zu unterschiedlichen Wirkungen führen. Zu diesen Bestandteilen gehören die Cannabinoide, und zwei von ihnen, das TCH (Δ9-Tetrahydrocannabinol) und das CBD (Cannabidiol), sind die Hauptfaktoren für die therapeutische Wirkung von Cannabis [2]. Aus diesem Grund werden Cannabisprofile in THC-dominant, CBD-dominant und ausgewogen unterteilt. Sowohl Sativa- als auch Indica-Sorten können unter diese drei Profilkategorien fallen. Daher sollte das Profil und nicht die Sorte berücksichtigt werden, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.
Die allgemeinen Wirkungen der verschiedenen Cannabisprofile sind die folgenden:

  • THC-dominant (z. B. 10-30 % THC, Spuren von CBD): THC ist die wichtigste psychoaktive Verbindung in Cannabispflanzen, die für den euphorischen Zustand verantwortlich ist, der mit dem Cannabiskonsum verbunden ist. Darüber hinaus hat es analgetische, orexigene, sedierende und spasmolytische Eigenschaften, was bedeutet, dass es bei Schmerzen, Appetitlosigkeit, Schlaflosigkeit und zur Linderung von Spasmen oder Krämpfen hilfreich sein kann. Dieses Profil sollte von Patienten mit Angstzuständen, Paranoia und Schwindelgefühlen gemieden werden [3].

  • CBD-dominant (z. B. 5-20 % CBD, THC unter 5 %): Dieses Profil führt in der Regel zu einer sehr klaren, funktionellen Wirkung ohne den euphorischen Rausch, der mit THC verbunden ist. CBD hat entzündungshemmende, angstlösende, antipsychotische und krampflösende Eigenschaften und moduliert die berauschende Wirkung von THC, weshalb es zur Schmerzbekämpfung während des Tages, bei Entzündungen, Angstzuständen und in der Pädiatrie eingesetzt werden kann [3].

  • Ausgewogenes CBD/THC (z. B. 5-15 % THC und 5-15 % CBD): Wie der Name schon sagt, enthält dieses Profil ähnliche Mengen an THC und CBD und bietet neben der Linderung von Symptomen eine leichte Euphorie [3].

Die Auswahl des Profils sollte von einem Arzt vorgenommen werden, und einige Patientenmerkmale wie frühere Cannabiserfahrungen, Schweregrad der Symptome, aktuelle Therapien, Alter und Begleiterkrankungen sind Gegenstand klinischer Überlegungen.


Wir nehmen den Schutz von persönlichen Daten sehr ernst. Ihre medizinischen und persönlichen Daten kann ausschließlich Ihr behandelnder Arzt und dessen Assistenz einsehen.

Wenn Sie möchten, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Behandlung mit medizinischem Cannabis übernimmt, müssen Sie nachweisen können, dass Sie die Voraussetzungen aus § 31 (6) SGB V erfüllen:

  • Sie haben eine schwerwiegende Erkrankung
  • Eine allgemein anerkannte Therapie steht für Ihren Fall nicht zur Verfügung, oder schulmedizinische Behandlungen haben Ihre Diagnose nicht verbessert
  • Es besteht die Aussicht auf eine positive Entwicklung durch die Behandlung

Vor Beginn der Behandlung müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Dazu müssen Sie einen Antrag an Ihre Krankenkasse schicken, der Folgendes enthält:
  • den Namen, die Kontaktdaten und die Adresse des behandelnden Arztes
  • den Arztfragebogen zu Cannabinoiden für einen Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V, der von Ihrem Arzt ausgefüllt wurde
  • die genauen Informationen über die Behandlung, einschließlich des Cannabisprofils, des Handelsnamen, Dosierung und Darreichungsform.

Der Antrag sollte per Post verschickt oder persönlich abgegeben werden. Nach Eingang des Antrags hat die Krankenkasse bis zu fünf Wochen Zeit, ihn zu genehmigen oder abzulehnen. Wenn Sie ein Palliativpatient sind, verkürzt sich die Entscheidungsfrist auf drei Tage.

Der verordnende Arzt ist verpflichtet, die für die Begleiterhebung erforderlichen Daten dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in anonymisierter Form zu übermitteln (§ 31 Abs. 6 Satz 5 SGB V, § 4 Abs. 2 Cannabis-Begleiterhebungs-Verordnung – CanBV). Der Arzt hat den Erhebungsbogen elektronisch auszufüllen und gemäß § 4 Abs. 2 CanBV an das BfArM zu übermitteln, wenn:
  • nach Beginn der Therapie mit der durch die Krankenkasse nach § 31 Absatz 6 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genehmigten Leistung ein Jahr vergangen ist
    oder
  • die Therapie mit der genehmigten Leistung vor Ablauf eines Jahres beendet wurde. (Auszug aus § 4 Abs. 2 CanBV)
Ferner ist er verpflichtet, den Versicherten über die im Rahmen der Begleiterhebung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in anonymisierter Form zu übermittelnden Daten zu informieren (§ 31 Abs. 6 Satz 5 SGB V). Gemäß § 1 Cannabis-Begleiterhebungs-Verordnung (CanBV) sind folgende Daten an das BfArM zu übermitteln:
Alter zum Zeitpunkt des Therapiebeginns und Geschlecht der oder des Versicherten, Diagnose gemäß dem Diagnoseschlüssel ICD-10, die die Verordnung der Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch begründet, sowie alle weiteren Diagnosen gemäß dem Diagnoseschlüssel ICD-10, Dauer der Erkrankung oder Symptomatik, die die Verordnung der Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch begründet, Angaben zu vorherigen Therapien, einschließlich der Beendigungsgründe wie mangelnder Therapieerfolg, unverhältnismäßige Nebenwirkungen, Kontraindikation, Angaben, ob eine Erlaubnis nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabis vorlag und ob von dieser Erlaubnis Gebrauch gemacht wurde, Fachrichtung der verordnenden Vertragsärztin oder des verordnenden Vertragsarztes, genaue Bezeichnung der verordneten Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, Dosierung, einschließlich Dosisanpassungen, und Art der Anwendung der verordneten Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, Therapiedauer mit der verordneten Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, Angabe parallel verordneter Leistungen wie Arzneimittel nach Wirkstoffen oder physikalische Therapien, Auswirkung der Therapie auf den Krankheits- oder Symptomverlauf, Angaben zu Nebenwirkungen, die während der Therapie mit verordneten Leistungen nach § 31 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch auftraten, gegebenenfalls Angabe von Gründen, die zur Beendigung der Therapie geführt haben, Angaben zur Entwicklung der Lebensqualität der oder des Versicherten.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie gern unser ausführliches FAQ aufsuchen oder uns per Kontaktformular, Service oder Telefon kontaktieren.

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