Das Ende vom Cannabis-Versand und Telemedizin?

Die Bundesregierung plant, den Versand von medizinischem Cannabis sowie telemedizinische Verordnungen komplett zu verbieten. Künftig sollen Patient:innen ihre Blüten nur noch persönlich in einer Apotheke vor Ort abholen dürfen – unabhängig davon, ob sie mobil eingeschränkt sind oder weit entfernt von einer versorgenden Apotheke leben.
Dieses Vorhaben gefährdet die Versorgungssicherheit, erschwert den Zugang zu einer ärztlich begleiteten Therapie und treibt Betroffene womöglich zurück auf den Schwarzmarkt. Besonders für chronisch Kranke, Schmerzpatienten und Menschen in ländlichen Regionen wäre das ein erheblicher Rückschritt.
Setze jetzt ein Zeichen für eine moderne, patientenorientierte Cannabisversorgung und unterschreibe die Petition gegen das neue Gesetz!

Damit der Bundestag dieses Thema behandelt, werden bis zum 8. Oktober 30.000 Unterschriften benötigt.

Inhalte des aktuellen Referentenentwurfs

Der neue Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht einschneidende Änderungen vor:
  • Verbot von Online- und Video-Rezepten für Cannabisblüten.
  • Erstverordnung nur nach persönlichem Arztbesuch.
  • Versandverbot: Cannabisblüten dürften künftig nicht mehr verschickt werden – Abholung nur direkt in der Apotheke.
  • Strenge Abgabe-Regeln: Persönliche Beratung bleibt Pflicht, mindestens einmal jährlich vor Ort.

Begründet wird dies mit angeblichem Schutz vor Missbrauch sowie mehr Patientensicherheit und Jugendschutz.

Wie die Abgabe von medizinischen Cannabis bis jetzt funktionierte

Seit dem 1. April 2024 gilt das neue Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Cannabis für Patient:innen fällt damit nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern wird wie ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel behandelt. Ein Rezept (Kasse oder privat, auch per Telemedizin) ist weiterhin Pflicht.

Die Abgabe erfolgt über Apotheken – auch per Versand, wenn diese eine behördliche Genehmigung besitzen. Dabei gelten strenge Vorgaben: sichere Verpackung, lückenlose Dokumentation und individuelle Beratung (z. B. telefonisch). Cannabisblüten dürfen also nur mit gültigem ärztlichen Rezept verschickt werden, bei gesetzlich Versicherten oft zusätzlich mit Genehmigung der Krankenkasse. Ein Versand ins Ausland ist nicht erlaubt.

FAQ

Weil das Bundesgesundheitsministerium mit dem neuen Gesetzentwurf die Versorgung von Patient:innen massiv einschränken will. Versand und Online-Rezepte sollen verboten werden – ein Rückschritt für alle, die auf Cannabis als Medizin angewiesen sind.

  • Keine Online- oder Video-Rezepte mehr.
  • Erstverordnung nur nach persönlichem Arztbesuch.
  • Verbot des Versands von Cannabisblüten – Abholung nur direkt in der Apotheke.
  • Pflicht zur persönlichen Beratung in der Apotheke, mindestens einmal jährlich.

  • Viele Patient:innen sind chronisch krank, mobil eingeschränkt oder leben auf dem Land. Für sie wird die persönliche Abholung zur Hürde.
  • Telemedizin erleichtert heute vielen die Versorgung – ein Verbot macht den Zugang unnötig schwer.
  • Der Versandhandel hat sich als sicher, dokumentiert und qualitätsgesichert bewährt.

Wir wollen, dass das geplante Gesetz gestoppt wird. Patient:innen brauchen weiterhin die Möglichkeit:
  • Rezepte per Telemedizin zu erhalten.
  • Cannabisblüten sicher und zuverlässig per Versandapotheke zu beziehen.

Jede:r – ob selbst Patient:in, Angehörige:r, Ärzt:in oder einfach Unterstützer:in für eine gerechte und praxisnahe Gesundheitsversorgung.

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